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Energieausweis Wir erstellen Energieausweise für Neubauten, Zu- und Umbauten, Bestandsobjekte und Thermische Sanierung. Sowohl für Wohnbauförderungsstellen (Landesregierung NÖ, MA 25 Wien, etc.) als auch für behördliche Bewilligungsverfahren.
Unsere Energieausweise berücksichtigen folgende seit kurzem geltenden Grundlagen: - OIB Richtlinie 6 „Energieeinsparung und Wärmeschutz“ - Novelle BO Wien 2008 - Novelle BTVO NÖ 2009 - GEEV Gebäudeenergieeffienz-Verordung 2008 - aktuellen Wohnbau-Förderungsrichtlinien
Zu beachten ist, dass ab 01/2008 für Neubauten, sowie für bestehende Objekte (bei Vermietung / Verkauf) ab 01/2009, eine Energieausweiserstellung nach OIB-6 gesetzlich verpflichtend (Energieausweis-Vorlagegesetz EAVG vom 03.08.2006) ist.
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